Mietbedingungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
- für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt ohne entsprechende Lizenz
- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, sofern es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt
- in überladenem Zustand, d.h. das im Fahrzeugausweis angegebenen Gesamtgewicht inkl. Toleranzen übersteigend;
- zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe
- zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;
- zur Beförderung und Mitnahme von (Haus-)Tieren, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der Vermieterin vor;
Die auf dem Mietvertrag aufgeführte Person gilt als Mieter. Eine Ausweiskopie und Überprüfung der Fahrerlaubnis wird durch die Vermieterin erfolgen. Dem Mieter ist es erlaubt, weitere Zusatzlenker auf dem gemieteten Fahrzeug einzusetzen. Es obliegt dem Mieter, sicherzustellen, dass die Zusatzlenker in fahrtüchtigem Zustand sind, die Ruhezeiten einhalten und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Der im Mietvertrag eingetragene Mieter bleibt für die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, wer das Fahrzeug führt.
Im Mietpreis inbegriffen ist der Standard Haftpflichtversicherungs- und Vollkaskoversicherungsschutz mit einem Selbstbehalt von CHF 2‘000.– (Haftpflicht) und CHF 3‘000.– (Kasko) pro Schadenfall.Der Selbstbehalt kann gegen eine Zusatzgebühr auf Total CHF 1’000.– pro Schadenfall reduziert werden:CHF 49.00 zzgl. 8.1% MwSt.Ein allfälliger Bonusverlust ist im Schadensfall durch den Mieter auszugleichen.Überdies ist eine Insassenversicherung inbegriffenTodesfall: CHF 20’000.– pro PersonInvalidität: CHF 10‘000.– pro PersonHeilungskosten: Komplette Übernahme
Ist das reservierte Fahrzeug nicht verfügbar, behält sich die Vermieterin das Recht vor, ein anderes gleichwertiges Fahrzeug oder ein Fahrzeug einer höheren Kategorie zum gleichen Preis anzubieten.
Der Mieter kann das Fahrzeug auf Anfrage früher als vereinbart zurückgeben. Eine Reduktion auf den Mietpreis ist jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug weitervermietet werden kann.
Das Fahrzeug und sämtliches im Mietvertrag aufgeführte Zubehör müssen am vereinbarten Rückgabeort und zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Rückgaben ausserhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorgängiger Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich.
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs muss der Mieter eine Konventionalstrafe von CHF 100 pro angebrochene Stunde bezahlen, sofern keine frühzeitige Meldung erfolgt ist.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Genehmigung der Vermieterin möglich. Am besten rufst du uns an unter +41 62 785 11 48 - falls du deine Miete verlängern möchtest.
Die Mindestmietdauer beträgt für Autos und Kleinbusse 6 Stunden und für Campingfahrzeuge 72 Stunden (3 Tage).
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