Unterwegs
Die auf dem Mietvertrag aufgeführte Person gilt als Mieter. Eine Ausweiskopie und Überprüfung der Fahrerlaubnis wird durch die Vermieterin erfolgen. Dem Mieter ist es erlaubt, weitere Zusatzlenker auf dem gemieteten Fahrzeug einzusetzen. Es obliegt dem Mieter, sicherzustellen, dass die Zusatzlenker in fahrtüchtigem Zustand sind, die Ruhezeiten einhalten und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen. Der im Mietvertrag eingetragene Mieter bleibt für die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, wer das Fahrzeug führt.
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